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Gottesliebe und Nächstenliebe

Darf die evangelische Kirche Grenzen ziehen? Zum Beispiel für die Teilnahme an Gottesdiensten?

Als in den evangelischen Gottesdiensten zur Weihnachtszeit 2021 die 2G- und 3G-Regeln eingeführt wurden, haben viele diese Frage gestellt. Manche waren verunsichert, andere empört. Man darf doch niemanden von einem Gottesdienst ausschließen, haben sie mir geschrieben.

Es ist in der Tat bitter, für die Teilnahme an Gottesdiensten Grenzen zu setzen. Das passt eigentlich nicht zu dem evangelischen Grundverständnis, dass alle zu Gottesdienst und Abendmahl eingeladen sind. Aber hier ging und geht es um den Schutz des Lebens. Wer am evangelischen Gottesdienst teilnimmt, muss die Gewähr haben, dass sie oder er sich nicht der Gefahr einer gefährlichen, möglicherwiese tödlichen Ansteckung aussetzt.

Deshalb galt und gilt als Voraussetzung für die Teilnahme am Gottesdienst: geimpft, genesen und/oder getestet. Wer in einen evangelischen Gottesdienst geht, darf nicht nur an sich selbst denken, sondern muss auch seine Mitmenschen im Blick haben. Sich impfen und/oder testen lassen ist in diesem Sinne ein Akt der Nächstenliebe. Vielleicht auch ein Opfer für die Nächstenliebe. Ohne diese Opfer geht es nicht. Denn Gottesliebe und Nächstenliebe gehören immer und unbedingt zusammen.