Staatstrojaner
“Sei wachsam! Präg Dir die Worte ein. Sei wachsam! Und fall nicht auf sie rein!” Das sind Sätze aus einem Lied von Reinhard Mey. Über 20 Jahre ist das Stück schon alt. Und aktueller denn je.
Das sieht man zum Beispiel an der Bundesregierung. Die hat beschlossen, künftig noch wachsamer zu sein. Dadurch, dass sie den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern ausweitet. Das sind Programme, die heimlich auf Smartphones, Tablets oder Computern installiert werden und mit deren Hilfe die Ermittlungsbehörden dann mitlesen können, was zum Beispiel bei WhatsApp geschrieben wird. 38 Straftaten soll so künftig bekämpft werden dürfen. Was bisher nur in Extremfällen möglich war, würde damit zum Alltagsgeschäft der Polizei werden.
“Sei wachsam!” Falls die Mitglieder der Bundesregierung das Lied kennen, haben sie es gründlich missverstanden. Reinhard Mey singt nämlich weiter: “Pass auf, dass Du Deine Freiheit nutzt. Die Freiheit nutzt sich ab, wenn Du sie nicht nutzt.” Durch die Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern würde sich unsere Freiheit nicht abnutzen. Noch schlimmer: Sie würde kleiner werden.
Mir macht das Angst. Es geht immerhin um die Privatsphäre. Meine und Ihre. Was eigentlich ist so schwer daran, die zu respektieren? Schon zu biblischen Zeiten hat man das gekonnt. Damals – als es noch keine Smartphones und Computer gab – spielte sich alles Private hinter Türen ab. Die waren die Grenze zwischen außen und innen. Zwischen einem Bereich, der für die Öffentlichkeit bestimmt war und einem, der das nicht war. Selbst Gott kann diese Grenze nicht immer einfach so überschreiten. In einem Psalm heißt es beispielsweise, dass die Türen und Tore erst geöffnet werden müssen, damit die Herrlichkeit Gottes in innere des Tempels einziehen kann.
Sei wachsam. Experten rechnen damit, dass der Entwurf der Bundesregierung noch vorder Sommerpause gesetzlich verankert wird. Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht werden wahrscheinlich die Folge sein. Denn erst 2008 hatte das Gericht sehr hohe Hürden für den Einsatz von Staatstrojanern aufgestellt. Doch selbst wenn das Gericht das neue Gesetz kassieren sollte – bis zum Urteil würden die neuen, niedrigen Schranken für den Einsatz der Staatstrojaner gelten. Ein Grund mehr, jetzt und in Zukunft wachsam zu sein.
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