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Heiraten mit Rückgaberecht

Heiraten mit Rückgaberecht? So was hats schon mal gegeben. In Australien, als zum ersten Mal eine Ureinwohnerin einen englischen Sträfling geheiratet hat. Das war vor 100 Jahren, im Jahr 1824. Von Amts wegen hat man dieser Liebe nicht getraut. Die arme Frau, Maria Locke, mit einem Verbrecher verheiratet! Das geht leicht mal schief. Und damit sie sich auf dieses Abenteuer getrost einlassen kann, gibt es für sie seinerzeit halt ein Ehegatten-Rückgaberecht.

Für viele heutzutage ist dieser Gedanke vielleicht auch ganz charmant. Denn wer weiß schon, was so eine Ehe mit sich bringt. Ein ganzes Leben nur mit einem Menschen zusammen sein, das ist ja fast schon eine Ewigkeit. Oder, wie das eine Landrätin in Bayern vor ein paar Jahren mal ganz konkret vorgeschlagen hat: Jede Ehe wird nach sieben Jahren automatisch geschieden, ohne weitere Kosten und Aufwand. Oder die Ehe verlängert sich – wie ein Abo – automatisch um weitere 7 Jahre.

Keine Frage, Liebe in Eheform ist eine Herausforderung. Weit weg von den biblischen Zeiten. Von Rückgaberecht ist dort jedenfalls nichts bekannt. Dafür aber von dringenden Appellen, einander zu lieben. Und einander treu zu sein. Und eine Ehe durch die Stürme der Zeit durchzuhalten – bei allen Herausforderungen. Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Und wer eine knifflige Trennung oder eine schlimme Ehe hinter sich hat, die ist vielleicht verblüfft über so viel biblische Blauäugigkeit.

Aber Jesus träumt ja auch vom Königreich der Himmel, einem Reich mit grenzenlosen Liebes-Optimismus. Wo die Liebe eine dauerhafte Chance hat und nicht in den Niederungen des Alltäglichen beschädigt wird.

Maria Locke jedenfalls hat ihren Sträfling gerne behalten. Das Paar blieb zusammen bis zum Tod und hatte neun Kinder…